
Seit dem 27. September 2026 gelten neue EU-weite Vorgaben zur Information über die gesetzliche Gewährleistung beim Verkauf von Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher. Onlineshops müssen dafür die harmonisierte EU-Mitteilung im Verkaufsprozess korrekt bereitstellen. Entscheidend ist die tatsächliche Darstellung vor Vertragsschluss.
Was ist neu?
Die gesetzliche Gewährleistung selbst ist nicht neu. Neu ist die einheitliche Mitteilung, mit der Händler über diese Rechte informieren. Sie erklärt die wichtigsten Elemente der gesetzlichen Gewährleistung und hilft, sie von freiwilligen Garantien zu unterscheiden.
Die EU gibt Gestaltung und Inhalt vor. Verwenden Sie die offizielle Vorlage in der passenden Sprachfassung. Ihre Elemente dürfen nicht umgeschrieben oder umgestaltet werden; online ist die farbige Darstellung vorgeschrieben.
Wen betrifft die Änderung?
Die Mitteilung betrifft Händler, die Waren an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verkaufen. Im Onlinehandel ist sie unabhängig vom eingesetzten Shopsystem relevant: etwa in Shopify, WooCommerce oder Lightspeed, ebenso wie in anderen Systemen.
Welche nationalen Regeln für Ihre Zielmärkte und Ihr Sortiment gelten, sollte gesondert rechtlich geprüft werden. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die technischen Prüfpunkte im Shop.
Was sollten Shopbetreiber jetzt prüfen?
Ein ergänzter Rechtstext allein beantwortet noch nicht, ob Kundinnen und Kunden die Mitteilung rechtzeitig wahrnehmen. Prüfen Sie den tatsächlichen Kaufablauf:
- Vorlage: Ist die offizielle EU-Mitteilung in der richtigen Sprache und unverändert eingebunden?
- Platzierung: Wird sie vor Vertragsschluss in hervorgehobener Weise bereitgestellt? Ein schwer auffindbarer Footer-Link reicht dafür nicht unbedingt.
- Darstellung: Ist die Farbversion auf Smartphone und Desktop vollständig lesbar? Verdecken Apps, Consent-Elemente oder Theme-Bausteine die Mitteilung?
- Kaufwege: Prüfen Sie Produktseite, Warenkorb und Checkout sowie alternative Bestellwege. Das sind technische Testpunkte; daraus folgt keine pauschale Pflicht, die Mitteilung auf jeder dieser Seiten zu wiederholen.
- Änderungen: Dokumentieren Sie Platzierung und Tests. Prüfen Sie nach Theme-, App- und Checkout-Updates erneut, ob die Einbindung funktioniert.
Die EU-Kommission nennt für E-Commerce eine allgemeine Erinnerung auf der Website als Beispiel. Die konkrete Platzierung muss im jeweiligen Shop und für die relevanten Zielmärkte bewertet werden.
Gewährleistungshinweis und GARAN-Label: Was ist der Unterschied?
Die harmonisierte Mitteilung informiert über die gesetzliche Gewährleistung. Das GARAN-Label kennzeichnet dagegen bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien des Herstellers. Es ist keine allgemeine Pflichtkennzeichnung für jedes Produkt.
Für die Informationspflicht des Händlers kommt es darauf an, dass der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, sie die gesamte Ware abdeckt, länger als zwei Jahre gilt und der Hersteller dem Händler diese Informationen zur Verfügung stellt. In diesen Fällen muss der Händler die vorgesehene GARAN-Kennzeichnung für die betroffenen Waren hervorgehoben bereitstellen. Beim elektronischen Bestellabschluss gelten dafür zusätzliche Vorgaben zur Information unmittelbar vor der Bestellung.
Eine Garantie nur für einzelne Teile oder mit höchstens zwei Jahren Laufzeit erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Eine freiwillige Garantie ersetzt außerdem nicht die gesetzliche Gewährleistung. Prüfen Sie Garantiebedingungen und Herstellerinformationen deshalb getrennt vom allgemeinen Gewährleistungshinweis.
Wie Lightport bei der technischen Umsetzung unterstützt
Lightport prüft, wie die Mitteilung im bestehenden Shopsystem eingebunden und dargestellt wird. Wir unterstützen bei der Einbindung der offiziellen Vorlage, prüfen relevante Kaufwege und Sprachfassungen und testen die Ansicht auf Mobilgeräten und Desktop.
Bei Produkten mit entsprechenden Herstellergarantien können wir zudem die technischen Daten und die Darstellung der GARAN-Kennzeichnung prüfen. Die rechtliche Bewertung der Zielmärkte, Produkte und Garantiebedingungen bleibt bei qualifizierter Rechtsberatung.
Technische Umsetzung im Shop prüfen lassen
Sie möchten wissen, wie die neue Gewährleistungsinformation in Ihrem Shop dargestellt wird und welche technischen Anpassungen sinnvoll sind?
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Hinweis: Lightport übernimmt die technische Prüfung und Umsetzung im Shopsystem. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.