Der Kündigungsbutton nach § 312k BGB ist für viele Online-Angebote mit laufenden Verträgen verpflichtend. Ziel ist es, Verbrauchern eine einfache, direkte und jederzeit verfügbare Möglichkeit zur Kündigung zu geben.
Ein aktuelles Urteil des LG Hanau bringt nun mehr Klarheit in die praktische Umsetzung – und betrifft sowohl Shopify- als auch Lightspeed-Shops gleichermaßen.
Mehr Spielraum durch das Urteil – aber keine Entwarnung
Das Gericht hat entschieden, dass neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton zusätzliche Kündigungswege zulässig sind.
Das bedeutet konkret:
Shopbetreiber dürfen ihren Kunden alternative Wege anbieten, etwa über Assistenten, Kundenkonten oder Serviceprozesse.
Die zentrale Einschränkung bleibt jedoch bestehen:
Der gesetzliche Kündigungsweg muss jederzeit klar erkennbar, direkt erreichbar und ohne Hürden nutzbar sein.
Was gesetzlich zwingend erfüllt sein muss
Der Kündigungsprozess ist klar definiert und besteht aus mehreren Schritten:
- Kündigungsschaltfläche („Vertrag hier kündigen“)
- Weiterleitung auf eine Bestätigungsseite
- Abschluss über eine eindeutige Bestätigungsschaltfläche („Jetzt kündigen“)
Zusätzlich gilt:
- keine Login-Pflicht
- jederzeitige Verfügbarkeit
- unmittelbare und einfache Zugänglichkeit
- automatische Bestätigung der Kündigung
Diese Anforderungen sind unabhängig vom eingesetzten Shopsystem verpflichtend.
Die Realität in Shopify und Lightspeed
In der Praxis zeigt sich ein klares Muster:
Beide Systeme bieten keine fertige, rechtssichere Standardlösung für den Kündigungsprozess.
Typische Umsetzungen sind:
- Kündigung per E-Mail
- einfache Kontaktformulare
- Kündigung nur im Kundenkonto
- unklare oder versteckte Prozesse
Diese Lösungen wirken oft ausreichend, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen aber häufig nicht vollständig.
Der Unterschied zwischen Shopify und Lightspeed
Lightspeed C-Series ist in vielen Bereichen technisch eingeschränkt. Individuelle Lösungen für Kündigungsprozesse sind nur mit externen Komponenten oder Workarounds möglich.
Shopify ist deutlich flexibler. Individuelle Prozesse lassen sich technisch gut umsetzen – allerdings liegt die Verantwortung vollständig beim Betreiber.
Das Ergebnis ist in beiden Fällen ähnlich:
Ohne bewusste Umsetzung entsteht schnell eine rechtlich unsaubere Lösung.
Wo konkrete Risiken entstehen
Kritisch wird es immer dann, wenn der gesetzliche Kündigungsweg faktisch erschwert wird, zum Beispiel durch:
- versteckte oder schwer auffindbare Buttons
- kompliziertere alternative Prozesse
- fehlende direkte Abschlussmöglichkeit
- mangelnde Bestätigung oder Nachweisbarkeit
Auch wenn zusätzliche Kündigungswege erlaubt sind, darf der direkte Weg niemals benachteiligt werden.
Wie eine saubere Lösung aussieht
Eine praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung umfasst in der Regel:
- eine klar sichtbare Kündigungsseite
- einen eindeutig beschrifteten Kündigungsbutton
- ein strukturiertes Formular ohne Login-Zwang
- eine direkte Online-Kündigungsmöglichkeit
- eine automatische Bestätigung an den Kunden
- eine technisch stabile und nachvollziehbare Verarbeitung
Entscheidend ist, dass der Kunde ohne Umwege kündigen kann.
Fazit
Das Urteil des LG Hanau schafft mehr Flexibilität, aber keine Entlastung.
Zusätzliche Kündigungswege sind erlaubt – der gesetzliche Kündigungsbutton bleibt jedoch der zentrale Maßstab.
In der Praxis zeigt sich, dass viele Shopify- und Lightspeed-Shops diese Anforderungen aktuell nicht vollständig erfüllen.
Wer hier sauber aufgestellt ist, reduziert nicht nur rechtliche Risiken, sondern verbessert auch die Transparenz und Vertrauensbasis gegenüber seinen Kunden.